Deine Aufgaben als Hygienebeauftragter:
Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durch:
- regelmäßige protokollierte Begehung aller Bereiche der Pflegeeinrichtung, insbesondere
der Wohnbereiche (mind. 4 x jährlich )
- Unterstützung der Pflegedienstleitung und der Wohnbereichsleitungen bei der
Überwachung der Pflegetechniken nach den aktuellen hygienewissenschaftlichen
Standards
(Hygienehandbuch des Unternehmens), z.B. Körperpflege, Verbandswechsel, Umgang mit
Urindrainagen und Gefäßkathetern etc..
- Unterstützung bei der Speisenversorgung in den Wohnbereichen, insbesondere
hinsichtlich der kurzfristigen Aufbewahrung der Speisen in den Teeküchen sowie der
Verteilung und Entsorgung von Speisen
- Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von meldepflichtigen
Infektionserkrankungen
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Desinfektionsmittel für die
Pflege entsprechend des gültigen Desinfektionsplans, sowie bei Entsorgungsverfahren von
infektiösem Material
- Mitwirkung bei der Schulung, Unterweisung und praktischer Anleitung von Pflegekräften und
Servicekräften hinsichtlich einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannte
Regeln der Technik, insbesondere die Unterweisung im Umgang mit Lebensmitteln im
Pflegebereich
- Belehrung nach § 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) in den gesetzlich
geregelten Zeiträumen
- Verwaltung und Aushang der Desinfektionspläne
- Ansprechpartner für Verbesserungsvorschläge und Kritik zu hygienerelevanten Maßnahmen
- Mitverantwortung bei der Steuerung innerbetrieblicher Abläufe durch entsprechende
- Verfahrensanweisungen in Kooperation mit dem zentralen Qualitätsmanagement
- Dokumentation der Prüf- und Kontrollgänge